Reisen und Versicherungen

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung für Reisen ins Ausland ist innerhalb Europa empfehlenswert, für Reisen ins außereuropäische Ausland unverzichtbar. Einige Länder wir Russland und China machen dies sogar zur Voraussetzung für eine Einreise. Innerhalb Europas kann man sich zwar auch mit der Gesundheitskarte zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische versorgen lassen. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung kann mich sich jedoch auch einen privaten Arzt in die Unterkunft kommen lassen. Noch wichtiger ist der Krankentransport nach Deutschland. Hier gibt es unterschiedliche Versicherungspolicen. Man muss zwischen notwendigem und sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland unterscheiden. Notwendig ist ein Krankenrücktransport nur, wenn eine medizinische Versorgung im Reiseland nicht möglich ist. Sinnvoll ist ein Krankenrücktransport jedoch schon, wenn hierdurch eine besser Krankenversorgung möglich ist. Es lohnt sich also genau hinzusehen.

Reisewarnungen und Auslandskrankenversicherung

In den meisten privaten Auslandskrankenversicherungen, die vor Covid19 abgeschlossen wurden, besteht kein Versicherungsschutz, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Das gilt auch, wenn eine Reisewarnung wegen Covid19 ausgesprochen wurde (Hochrisikoversicherung). Da dies jedoch kaum bekannt ist, reisen wohl die meisten ohne Kenntnis, dass sie bei Vorliegen einer Reisewarnung keinen Krankenversicherungsschutz haben. Das ist nicht nur in Zeiten von Corona ein nicht kalkulierbares Risiko. Hier führt die Reisewarnung zu einer Erhöhung des Risikos. Wie sie oft ist eine solche Politik nur gut gemeint, aber im Ergebnis einfach richtig schlecht. Bedanken hierfür kann man sich beim Deutschen Außenministerium. Neuere gute Reisekrankenversicherung schließen den Versicherungsschutz nicht mehr aus, wenn eine Reisewarnung für das Reiseland vorliegt. Wer im Internet sucht, wird auch fündig werden (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/stiftung-warentest-bei-auslandskrankenversicherung-auf-corona-schutz-achten-a-8bafd395-83ed-4ac9-8bb6-d

Reiserechtsschutz

Eine Reiserechtsschutz ist eine Rechtsschutzversicherung, die nur im Ausland gilt. Der wahrscheinlichste Fall, bei dem diese Versicherung nützlich ist, ist der eines Verkehrsunfalles. Früher gab es solche Versicherungen für 9,90 € im Jahr. Sie werden heute aber leider nur noch als Zusatz zur normalen Rechtschutzversicherung angeboten. Oder die Rechtsschutzversicherung gilt ohnehin weltweit.

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

Eine Reiserücktrittversicherung zahlt, übernimmt die Umbuchungskosten, wenn eine Reise auf Grund einer Erkrankung nur verspätet angetreten werden kann. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die anteiligen Kosten der Reise und die Kosten für den Rücktransport, wenn die Reise auf Grund einer Erkrankung abgebrochen werden muss. Bei einer Pauschalreise macht dies durchaus Sinn. Organisiert man eine Reise selbst, so besteht meist die Möglichkeit die Zimmerbuchung noch bis 24h vorher kostenfrei zu stornieren. Bei Billigfluglinien liegt der Verlust des Ticketpreises meist innerhalb der Selbstbeteiligung. Hochwertige Airlines bieten ihren Kunden meist die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung an. Meiner Meinung nach kann man also auf diese Versicherung gut verzichten.

Reisegepäckversicherung

Hier wir das aufgegebene und das mitgeführte Reisegepäck geschützt. Handys und Fotoapparate allerdings, nur als mitgeführtes Gepäck. Also nicht, wenn sie aus dem Zimmer oder Fahrzeug gestohlen werden. Das normale Gepäck im Auto ist nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gegen Diebstahl versichert. Meisten ist auch Bargeld nicht versichert. Also alles nur mit vielen Einschränkungen. Diese Art von Versicherung kann man sich meiner Meinung nach sparen.